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Verschwiegenheit:

Der psychologische und therapeutische Beruf unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese ist gemäß §37 Psychologengesetz sowie §15 Psychotherapiegesetz geregelt:

„(1) Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Rahmenbedingungen:

Termine nach Vereinbarung

Dauer je Einheit: 50 Minuten

Einzelsetting

Die Frequenz und die Dauer einer Therapie sind vom jeweiligen Anliegen abhängig